Jacqueline Aßbichler ist eine deutsche Richterin am Landgericht Traunstein, die vor allem durch den sogenannten Eiskeller-Prozess bundesweit bekannt wurde. In dem viel beachteten Strafverfahren um den Tod der Studentin Hanna Wörndl führte sie den Vorsitz der zuständigen Jugendkammer. Das Gericht verurteilte den Angeklagten Sebastian T. im März 2024 zu neun Jahren Jugendstrafe. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im April 2025 wegen eines schwerwiegenden Verfahrensfehlers auf.
Im November 2025 wurde Sebastian T. in einer neuen Hauptverhandlung freigesprochen. Seitdem stehen Jacqueline Aßbichler, ihre Verhandlungsführung und die Frage nach möglichen Konsequenzen im Mittelpunkt öffentlicher Diskussionen.
Doch wer ist die Richterin eigentlich? Welche beruflichen Stationen hat sie durchlaufen, warum gab es Kritik an ihrer Arbeit und was ist über ihre heutige Tätigkeit bekannt?
Wer ist Jacqueline Aßbichler?
Jacqueline Aßbichler ist eine bayerische Juristin, die seit vielen Jahren in der deutschen Justiz arbeitet. Sie war unter anderem bei der Staatsanwaltschaft München II, am Amtsgericht Rosenheim und am Landgericht München I tätig, bevor sie 2019 an das Landgericht Traunstein wechselte.
Neben ihrer juristischen Laufbahn ist sie auch durch kommunalpolitisches Engagement bekannt. In der Öffentlichkeit wird ihr Name allerdings besonders häufig mit dem Eiskeller-Fall in Verbindung gebracht.
Jacqueline Aßbichler im Steckbrief
| Merkmal | Informationen |
|---|---|
| Vollständiger Name | Jacqueline Aßbichler |
| Geburtsjahr | 1968 |
| Alter | 57 oder 58 Jahre (Stand Oktober 2026) |
| Beruf | Richterin |
| Bekannt durch | Eiskeller-Prozess |
| Gericht | Landgericht Traunstein |
| Frühere Tätigkeiten | Staatsanwaltschaft München II, Amtsgericht Rosenheim, Landgericht München I |
| Politisches Engagement | Kommunalpolitik, CSU |
| Region | Oberbayern |
| Aktuelle dokumentierte Tätigkeit | Vorsitzende der 4. Zivilkammer, laut Geschäftsverteilungsplan vom Februar 2026 |
Die Angaben beziehen sich auf öffentlich zugängliche biografische Informationen, Gerichtsunterlagen und Medienberichte. Nicht alle privaten Einzelheiten sind öffentlich dokumentiert.
Jacqueline Aßbichler: Ausbildung und beruflicher Werdegang
Die berufliche Laufbahn von Jacqueline Aßbichler reicht weit über den Eiskeller-Prozess hinaus. Bereits vor ihrer bundesweiten Bekanntheit hatte sie jahrzehntelange Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Justiz gesammelt.
Ihre Anfänge in der Justiz
Nach ihrer juristischen Ausbildung begann Aßbichler ihre Laufbahn im bayerischen Justizdienst. Zu ihren frühen beruflichen Stationen gehörte die Staatsanwaltschaft München II, bei der sie in den 1990er-Jahren tätig war.
Die Arbeit einer Staatsanwältin unterscheidet sich wesentlich von der einer Richterin. Während Staatsanwälte Straftaten verfolgen und Anklagen vertreten, müssen Richter unabhängig über die ihnen vorgelegten Sachverhalte entscheiden.
Diese unterschiedlichen Perspektiven gehören zu einer breit angelegten juristischen Berufserfahrung.
Tätigkeit am Amtsgericht Rosenheim
Eine weitere wichtige Station ihrer Karriere war das Amtsgericht Rosenheim. Dort arbeitete Jacqueline Aßbichler über viele Jahre als Richterin.
Amtsgerichte befassen sich mit zahlreichen zivilrechtlichen und strafrechtlichen Angelegenheiten. Richter müssen dabei Beweise bewerten, rechtliche Fragen klären und nachvollziehbare Entscheidungen treffen.
Wechsel zum Landgericht München I
Im Jahr 2016 führte ihr beruflicher Weg zum Landgericht München I. Die Tätigkeit an einem Landgericht umfasst häufig komplexere Verfahren und besondere richterliche Verantwortlichkeiten.
Dazu gehört auch die Leitung von Verhandlungen, bei denen zahlreiche Zeugen, Sachverständige und Verfahrensbeteiligte zusammenkommen.
Jacqueline Aßbichler am Landgericht Traunstein
Seit Februar 2019 ist Jacqueline Aßbichler am Landgericht Traunstein tätig.
Besonders bekannt wurde sie durch ihre Arbeit als Vorsitzende einer Jugendkammer. Diese kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen auch schwere Straftaten verhandeln, wenn Jugendstrafrecht anzuwenden ist.
Ihre Tätigkeit am Landgericht Traunstein bildet den Hintergrund für den späteren Eiskeller-Prozess.
Jacqueline Aßbichler und der Eiskeller-Prozess
Der Eiskeller-Prozess gehört zu den bekanntesten Strafverfahren der vergangenen Jahre in Bayern. Besonders ungewöhnlich ist, dass ein zunächst wegen Mordes verurteilter Angeklagter nach der Aufhebung des ersten Urteils in einer neuen Verhandlung freigesprochen wurde.
Was geschah im Fall Hanna Wörndl?
In der Nacht zum 3. Oktober 2022 starb die 23-jährige Studentin Hanna Wörndl nach einem Besuch der Diskothek Eiskeller in Aschau im Chiemgau.
Ihr Tod führte zu umfangreichen polizeilichen Ermittlungen. Die Ermittlungsbehörden gingen davon aus, dass die junge Frau Opfer eines Gewaltverbrechens geworden sein könnte.
Im weiteren Verlauf geriet Sebastian T. in den Fokus der Ermittlungen. Er wurde festgenommen und wegen Mordes angeklagt.
Der Fall erregte großes öffentliches Interesse, weil viele Fragen rund um den genauen Ablauf der Nacht und die Bewertung der Beweise umstritten waren.
Welche Rolle spielte Jacqueline Aßbichler?
Jacqueline Aßbichler war die Vorsitzende Richterin der Jugendkammer, die den ersten Strafprozess gegen Sebastian T. führte.
Sie leitete die Hauptverhandlung, koordinierte die Beweisaufnahme und war an der Entscheidung des Gerichts beteiligt.
Im Mittelpunkt des Verfahrens standen insbesondere Indizien, Zeugenaussagen und die Frage, ob sich der Tod der Studentin tatsächlich auf eine vorsätzliche Gewalttat zurückführen ließ.
Das erste Urteil im März 2024
Am 19. März 2024 verurteilte das Landgericht Traunstein Sebastian T. wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von neun Jahren.
Die Jugendkammer sah die Schuld des Angeklagten damals als erwiesen an. Die Verteidigung hatte hingegen erhebliche Zweifel an der Beweisführung geltend gemacht.
Mit der Verkündung war das Verfahren nicht endgültig abgeschlossen. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt.
Jacqueline Aßbichler: Warum wurde das Urteil aufgehoben?
Am 1. April 2025 entschied der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen 1 StR 434/24, das Urteil des Landgerichts Traunstein aufzuheben.
Die Entscheidung wurde am 16. April 2025 öffentlich bekannt gegeben. Ausschlaggebend war ein Verfahrensfehler im Zusammenhang mit der Besorgnis der Befangenheit der Vorsitzenden Richterin.
Der umstrittene E-Mail-Austausch
Während des ersten Strafprozesses hatte Jacqueline Aßbichler E-Mails mit dem zuständigen Staatsanwalt ausgetauscht.
In diesen Nachrichten ging es unter anderem um die rechtliche Bewertung von Erkenntnissen aus dem laufenden Verfahren. Die Verteidigung war nicht in gleicher Weise in diesen Austausch einbezogen worden.
Nachdem der E-Mail-Verkehr bekannt geworden war, stellte die Verteidigung einen Antrag auf Ablehnung der Richterin wegen Besorgnis der Befangenheit.
Dieser Antrag wurde zunächst von einer anderen Kammer des Landgerichts zurückgewiesen.
Der Bundesgerichtshof beurteilte die Situation später anders.
Was stellte der Bundesgerichtshof fest?
Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs war der Befangenheitsantrag zu Unrecht zurückgewiesen worden.
Der nicht offengelegte Austausch zwischen Richterin und Staatsanwaltschaft war geeignet, aus Sicht des Angeklagten Zweifel an der Unparteilichkeit entstehen zu lassen.
Dabei ist eine wichtige juristische Unterscheidung zu beachten: Besorgnis der Befangenheit bedeutet nicht automatisch, dass eine tatsächlich bestehende persönliche Voreingenommenheit nachgewiesen wurde.
Entscheidend ist, ob nachvollziehbare Umstände das Vertrauen eines verständigen Angeklagten in die Neutralität des Gerichts beeinträchtigen können.
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs durfte das erste Urteil deshalb keinen Bestand haben.
Warum war dieser Verfahrensfehler so bedeutend?
Ein Strafverfahren muss nicht nur zu einer rechtlich vertretbaren Entscheidung führen. Es muss auch unter Bedingungen stattfinden, die ein faires Verfahren sicherstellen.
Dazu gehören die Unabhängigkeit des Gerichts, die Wahrung der Verteidigungsrechte und eine unparteiische Behandlung der Beteiligten.
Bei einer erfolgreichen Rüge nach § 338 Nr. 3 Strafprozessordnung liegt ein sogenannter absoluter Revisionsgrund vor.
Das bedeutet, dass das Urteil wegen des festgestellten Verfahrensfehlers aufgehoben werden kann, ohne dass zunächst bewiesen werden muss, dass das Urteil inhaltlich anders ausgefallen wäre.
Jacqueline Aßbichler und das Fehlurteil im Fall Hanna
Der Begriff „Fehlurteil“ wird inzwischen häufig im Zusammenhang mit Jacqueline Aßbichler gesucht. Dafür gibt es einen nachvollziehbaren Grund: Der erste Schuldspruch wurde aufgehoben, und der Angeklagte wurde später freigesprochen.
Trotzdem müssen die einzelnen gerichtlichen Entscheidungen sauber voneinander unterschieden werden.
Der zweite Prozess im Jahr 2025
Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs wurde das Verfahren vor einer anderen Jugendkammer des Landgerichts Traunstein neu verhandelt.
Den Vorsitz übernahm Richterin Heike Will. Die neue Verhandlung begann Ende September 2025.
Dabei wurden die bisherigen Ermittlungen und Beweismittel erneut geprüft. Besonders die Glaubwürdigkeit wichtiger Zeugenaussagen spielte eine entscheidende Rolle.
Der Freispruch von Sebastian T.
Am 25. November 2025 sprach das Landgericht Traunstein Sebastian T. frei.
Die neue Kammer sah keine ausreichende Grundlage dafür, den Angeklagten wegen des Todes von Hanna Wörndl zu verurteilen. Auch die Staatsanwaltschaft hatte am Ende des zweiten Verfahrens einen Freispruch gefordert.
Richterin Heike Will sprach bei der Urteilsverkündung von schwerwiegenden Fehlern in den Ermittlungen. Sie entschuldigte sich außerdem bei Sebastian T. für das erlittene Unrecht.
Der Angeklagte hatte zuvor mehr als zwei Jahre in Haft verbracht.
Der Unterschied zwischen den beiden Entscheidungen
| Erster Prozess 2024 | Zweiter Prozess 2025 |
|---|---|
| Vorsitz: Jacqueline Aßbichler | Vorsitz: Heike Will |
| Verurteilung wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung | Freispruch |
| Neun Jahre Jugendstrafe | Keine strafrechtliche Verurteilung |
| Urteil später vom BGH aufgehoben | Freispruch wurde rechtskräftig |
| Verfahrensfehler bei der Behandlung des Befangenheitsantrags | Erneute Bewertung der Beweise und Ermittlungen |
Diese Gegenüberstellung zeigt, warum der Eiskeller-Fall so intensiv diskutiert wird.
Der Bundesgerichtshof hatte zunächst nicht über die Schuld oder Unschuld des Angeklagten entschieden, sondern das erste Urteil wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben. Erst die neue Hauptverhandlung führte zum Freispruch.
Jacqueline Aßbichler: Kritik an ihrer Verhandlungsführung
Die Kritik an Jacqueline Aßbichler konzentrierte sich besonders auf ihren Umgang mit der Verteidigung und den später vom Bundesgerichtshof beanstandeten Verfahrensablauf.
Schon während des ersten Prozesses berichteten Medien über einen angespannten Umgangston zwischen der Vorsitzenden Richterin und Verteidigerin Regina Rick.
Kritik durch die Verteidigung
Die Verteidigung warf der ursprünglichen Verfahrensführung wiederholt Fehler vor. Insbesondere die Kommunikation zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft wurde zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.
Die damalige Zurückweisung des Befangenheitsantrags erwies sich später als entscheidender Punkt im Revisionsverfahren.
Nach dem Freispruch im November 2025 verlangten die Verteidiger auch eine weitere Aufarbeitung der Ermittlungen und der Verantwortung staatlicher Stellen.
Öffentliche und mediale Reaktionen
Der Prozess löste eine breite Diskussion über die Qualität strafrechtlicher Ermittlungen und gerichtlicher Entscheidungen aus.
Kritiker sahen in der Aufhebung des Urteils und dem späteren Freispruch Hinweise auf erhebliche Probleme bei der Behandlung des Falls.
Gleichzeitig bleibt es wichtig, zwischen gerichtlichen Feststellungen, Kritik von Verfahrensbeteiligten und persönlichen Bewertungen zu unterscheiden.
Nicht jede öffentlich erhobene Anschuldigung ist bereits eine gerichtlich festgestellte Tatsache.
Kritik bedeutet nicht automatisch persönliches Fehlverhalten
Die Aufhebung eines Urteils ist eine schwerwiegende juristische Entscheidung. Daraus folgt allerdings nicht automatisch, dass sich eine Richterin persönlich strafbar gemacht hat.
Auch disziplinarische Maßnahmen müssen anhand eigener rechtlicher Voraussetzungen geprüft werden.
Wer den Fall sachlich beurteilen möchte, sollte deshalb nicht allein auf zugespitzte Schlagzeilen vertrauen, sondern die Entscheidungen und ihre rechtlichen Begründungen berücksichtigen.
Jacqueline Aßbichler: Welche Konsequenzen hatte der Eiskeller-Prozess?
Eine der meistgesuchten Fragen lautet, ob Jacqueline Aßbichler nach dem aufgehobenen Urteil berufliche oder dienstrechtliche Konsequenzen tragen musste.
Bis Oktober 2026 sind aus den ausgewerteten öffentlichen Informationen keine bestätigten persönlichen Disziplinarmaßnahmen gegen sie ersichtlich.
Das bedeutet nicht, dass interne Vorgänge ausgeschlossen werden können. Es bedeutet lediglich, dass entsprechende Maßnahmen nicht als öffentlich belegte Tatsache dargestellt werden sollten.
Wurde Jacqueline Aßbichler suspendiert?
Eine bestätigte Suspendierung ist den geprüften Quellen nicht zu entnehmen.
Ebenso gibt es keine belastbare Grundlage für die Behauptung, sie habe infolge der BGH-Entscheidung automatisch ihr Richteramt verloren.
Arbeitet sie weiterhin als Richterin?
Ja. Der öffentlich zugängliche Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Traunstein vom Februar 2026 führt Jacqueline Aßbichler als Vorsitzende der 4. Zivilkammer.
Damit ist eine weitere Tätigkeit innerhalb des Gerichts dokumentiert.
Anders als eine Jugendstrafkammer beschäftigt sich eine Zivilkammer mit bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten und bestimmten Beschwerden.
Ob der Wechsel ihres Zuständigkeitsbereichs in Zusammenhang mit dem Eiskeller-Prozess stand, lässt sich aus den öffentlich verfügbaren Unterlagen nicht zuverlässig feststellen.
Welche Konsequenzen hatte der Fall insgesamt?
Unabhängig von der persönlichen Situation der Richterin hatte das Verfahren erhebliche Folgen.
Dazu gehörten:
- Die Aufhebung des ursprünglichen Strafurteils durch den Bundesgerichtshof.
- Eine vollständige Neuverhandlung vor einer anderen Jugendkammer.
- Der spätere Freispruch von Sebastian T.
- Die Frage nach staatlicher Entschädigung für die Haftzeit.
- Forderungen nach einer Aufarbeitung der Ermittlungsfehler.
Der Fall macht deutlich, wie wichtig wirksame Rechtsmittel und eine unabhängige Kontrolle gerichtlicher Entscheidungen sind.
Jacqueline Aßbichler und die CSU
Neben ihrem Beruf als Richterin ist Jacqueline Aßbichler auch mit der Kommunalpolitik verbunden.
Öffentliche Angaben der CSU Stephanskirchen führen sie als Mitglied des Gemeinderats in der CSU-Fraktion.
Kommunalpolitisches Engagement
Gemeinderäte beschäftigen sich unter anderem mit der Entwicklung ihrer Gemeinde, kommunalen Einrichtungen, örtlichen Investitionen und Entscheidungen der Verwaltung.
Dieses Engagement findet auf einer anderen Ebene statt als die berufliche Tätigkeit innerhalb der Justiz.
Hat ihre politische Zugehörigkeit etwas mit dem Eiskeller-Prozess zu tun?
Für einen solchen Zusammenhang liegen keine belastbaren Belege vor.
Die politische Mitgliedschaft einer Person ist für sich genommen kein Nachweis dafür, dass gerichtliche Entscheidungen parteipolitisch beeinflusst wurden.
Richterinnen und Richter unterliegen bei ihrer Rechtsprechung den gesetzlichen Anforderungen an Unabhängigkeit und Neutralität. Persönliche politische Aktivitäten müssen davon getrennt betrachtet werden.
Jacqueline Aßbichler: Weitere Interessen und öffentliches Engagement
Abseits ihrer richterlichen Tätigkeit wird Jacqueline Aßbichler auch mit einem unternehmerischen Projekt in Verbindung gebracht.
Regionale Berichte beschäftigen sich mit einer technischen Entwicklung zum Schutz von Buchsbäumen gegen den Buchsbaumzünsler.
Engagement gegen den Buchsbaumzünsler
Der Buchsbaumzünsler ist ein Schädling, der erhebliche Schäden an Buchsbäumen verursachen kann.
Im Zusammenhang mit Jacqueline Aßbichler wurde über ein System berichtet, das Pflanzen vor diesem Schädling schützen soll.
Solche Aktivitäten zeigen einen weiteren Aspekt ihres öffentlichen Profils, der unabhängig von ihrer Tätigkeit am Landgericht ist.
Jacqueline Aßbichler und Golf
Auch das Suchwort „Jacqueline Aßbichler Golf“ taucht in der Keyword-Recherche auf.
Allerdings lassen sich aus den geprüften Quellen keine ausreichend verlässlichen Angaben zu einer besonderen sportlichen Karriere, einer Mitgliedschaft in einem Golfclub oder öffentlichen Golfturnieren ableiten.
Deshalb wäre es unseriös, entsprechende Details als gesicherte biografische Informationen darzustellen.
Jacqueline Aßbichler auf Instagram und in sozialen Medien
Viele Menschen suchen nach einem möglichen Instagram-Profil von Jacqueline Aßbichler.
Ein zweifelsfrei verifiziertes öffentliches Instagram-Konto konnte bei der Recherche nicht festgestellt werden.
Das bedeutet nicht zwangsläufig, dass sie keine sozialen Medien nutzt. Ein öffentlich sichtbares Profil mit einem ähnlichen Namen lässt sich jedoch nicht ohne zusätzliche Bestätigung eindeutig einer bestimmten Person zuordnen.
Wer nach Informationen über ihre berufliche Tätigkeit sucht, findet in offiziellen Gerichtsunterlagen und nachvollziehbaren Medienberichten in der Regel zuverlässigere Angaben.
Jacqueline Aßbichler auf Wikipedia
Die Suchanfrage „Jacqueline Aßbichler Wikipedia“ zeigt, dass sich viele Leser eine kompakte Biografie mit den wichtigsten Lebensdaten wünschen.
Eine eigenständige, eindeutig zuordenbare deutschsprachige Wikipedia-Biografie konnte bei dieser Recherche nicht zuverlässig bestätigt werden.
Für einen sachlichen Überblick eignen sich deshalb vor allem öffentlich dokumentierte berufliche Stationen und die Entscheidungen im Eiskeller-Verfahren.
Welche Informationen sind besonders wichtig?
Bei einer Biografie über Jacqueline Aßbichler sollten vor allem folgende Punkte im Mittelpunkt stehen:
- Ihr langjähriger beruflicher Werdegang in der bayerischen Justiz.
- Ihre Tätigkeit als Richterin am Landgericht Traunstein.
- Ihre Rolle als Vorsitzende im ersten Eiskeller-Prozess.
- Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom April 2025.
- Der Freispruch des zunächst verurteilten Angeklagten im November 2025.
- Ihre öffentlich dokumentierte Tätigkeit im Jahr 2026.
Private Informationen sollten nur aufgenommen werden, wenn sie nachweisbar öffentlich bekannt und für das Verständnis ihres beruflichen Lebens relevant sind.
Was macht Jacqueline Aßbichler heute?
Nach dem Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Traunstein mit Stand Februar 2026 ist Jacqueline Aßbichler Vorsitzende der 4. Zivilkammer.
Sie wird damit weiterhin als Richterin geführt, allerdings in einem anderen Zuständigkeitsbereich als während des ersten Eiskeller-Prozesses.
Die Entwicklung ist besonders interessant, weil der öffentliche Blick auf ihre Person weiterhin stark vom damaligen Strafverfahren geprägt ist.
Der Wechsel in die Zivilgerichtsbarkeit sollte jedoch nicht ohne Belege als disziplinarische Bestrafung interpretiert werden.
Für eine abschließende Bewertung möglicher dienstrechtlicher Folgen wären entsprechende amtliche Bestätigungen erforderlich.
Was zeigt der Fall über die deutsche Justiz?
Der Eiskeller-Prozess verdeutlicht, dass auch umfangreiche Strafverfahren mit erheblichen Fehlern verbunden sein können.
Gleichzeitig zeigt der Verlauf, warum Rechtsmittel wie die Revision eine zentrale Rolle im deutschen Rechtssystem spielen.
Die Bedeutung richterlicher Unabhängigkeit
Richterinnen und Richter müssen ihre Entscheidungen auf Grundlage der geltenden Gesetze und der im Verfahren gewonnenen Erkenntnisse treffen.
Dabei kommt es nicht nur auf das Ergebnis an, sondern auch auf den gesamten Ablauf der Verhandlung.
Schon der begründete Eindruck mangelnder Unparteilichkeit kann die Rechtmäßigkeit eines Verfahrens beeinträchtigen.
Warum die Verteidigungsrechte entscheidend sind
In einem Strafverfahren muss die Verteidigung die Möglichkeit haben, belastende Beweise kritisch zu überprüfen und rechtlich relevante Vorgänge zu hinterfragen.
Der Fall zeigt, wie wichtig Transparenz gegenüber sämtlichen Verfahrensbeteiligten ist.
Wenn wesentliche Informationen nicht offen behandelt werden, kann das Vertrauen in die Fairness eines Prozesses erheblich leiden.
Weshalb eine Aufarbeitung sinnvoll ist
Eine sachliche Aufarbeitung sollte unterschiedliche Fragen voneinander trennen: Welche Ermittlungsfehler wurden festgestellt? Welche Verfahrensvorschriften wurden verletzt? Und welche rechtlichen Folgen ergeben sich daraus?
Erst diese Unterscheidung ermöglicht eine faire Beurteilung der beteiligten Institutionen und Personen.
Dabei dürfen weder die Rechte des Freigesprochenen noch die Interessen und die Trauer der Angehörigen von Hanna Wörndl aus dem Blick geraten.
Häufig gestellte Fragen zu Jacqueline Aßbichler (FAQ)
Wer ist Jacqueline Aßbichler?
Jacqueline Aßbichler ist eine deutsche Richterin am Landgericht Traunstein. Bundesweit bekannt wurde sie durch ihre Rolle als Vorsitzende Richterin im ersten Eiskeller-Prozess um den Tod der Studentin Hanna Wörndl.
Wie alt ist Jacqueline Aßbichler?
Öffentlichen biografischen Angaben zufolge wurde Jacqueline Aßbichler 1968 geboren. Damit ist sie im Oktober 2026 je nach genauem Geburtstag 57 oder 58 Jahre alt.
Warum steht Jacqueline Aßbichler in der Kritik?
Die Kritik hängt insbesondere mit ihrer Verhandlungsführung im ersten Eiskeller-Prozess zusammen. Der Bundesgerichtshof hob das damalige Urteil wegen eines Verfahrensfehlers im Zusammenhang mit einem zu Unrecht zurückgewiesenen Befangenheitsantrag auf.
Was war das Fehlurteil im Eiskeller-Prozess?
Im März 2024 wurde Sebastian T. wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil im April 2025 auf. Bei einer erneuten Verhandlung wurde Sebastian T. am 25. November 2025 freigesprochen.
Welche Konsequenzen hatte Jacqueline Aßbichler zu tragen?
Eine persönlich gegen Jacqueline Aßbichler verhängte Disziplinarmaßnahme ist anhand der ausgewerteten öffentlichen Informationen nicht bestätigt. Sie wird im Geschäftsverteilungsplan vom Februar 2026 weiterhin als Richterin am Landgericht Traunstein geführt.
Ist Jacqueline Aßbichler noch Richterin?
Ja. Nach den im Februar 2026 veröffentlichten Gerichtsunterlagen ist sie Vorsitzende der 4. Zivilkammer am Landgericht Traunstein.
Ist Jacqueline Aßbichler Mitglied der CSU?
Die CSU Stephanskirchen hat sie öffentlich als Mitglied des Gemeinderats in ihrer Fraktion vorgestellt. Daraus lässt sich jedoch kein Zusammenhang zwischen parteipolitischer Tätigkeit und ihrer richterlichen Arbeit ableiten.
Gibt es Jacqueline Aßbichler auf Wikipedia?
Eine eigenständige deutschsprachige Wikipedia-Biografie konnte im Rahmen dieser Recherche nicht eindeutig bestätigt werden. Wichtige Informationen über ihre berufliche Tätigkeit finden sich in offiziellen Justizunterlagen und Medienberichten.
Hat Jacqueline Aßbichler Instagram?
Ein eindeutig bestätigtes öffentliches Instagram-Profil konnte nicht festgestellt werden. Profile mit ähnlichen Namen sollten nicht ohne Nachweis ihr zugeordnet werden.
Spielt Jacqueline Aßbichler Golf?
Über eine nachgewiesene sportliche Aktivität im Golfsport liegen keine ausreichenden öffentlich überprüfbaren Informationen vor.
Was ist über ihre Familie bekannt?
Über das Privatleben von Jacqueline Aßbichler sind nur begrenzte Informationen öffentlich dokumentiert. Nicht belegte Angaben über Familienstand oder Angehörige sollten daher nicht verbreitet werden.
Fazit: Jacqueline Aßbichler zwischen Justizkarriere und öffentlicher Kritik
Jacqueline Aßbichler blickt auf eine langjährige Laufbahn innerhalb der bayerischen Justiz zurück. Ihre Tätigkeit führte sie über verschiedene Gerichte bis zum Landgericht Traunstein, wo sie durch den Eiskeller-Prozess bundesweit bekannt wurde.
Die Aufhebung des ersten Urteils durch den Bundesgerichtshof und der spätere Freispruch von Sebastian T. haben eine intensive Debatte über Verfahrensfehler, richterliche Neutralität und die Verantwortung staatlicher Institutionen ausgelöst.
Dabei ist eine sachliche Unterscheidung entscheidend: Die gerichtliche Feststellung eines Verfahrensfehlers ist nicht gleichbedeutend mit einer nachgewiesenen persönlichen Straftat oder einer automatisch erfolgten Disziplinarmaßnahme.



